AGB

1 Geltungsbereich

1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Kundin und dem Unternehmen Ferydun Amati, welches nachfolgend als "uns" oder "wir" bezeichnet wird.
1.2 Die Kundin wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kundin, selbst bei Kenntnis derselben und verweisenden Hinweis darauf, nicht Vertragsbestandteil des gemeinsamen Vertrages werden bzw. sind, es sei denn, ihre Geltung wird durch uns ausdrücklich schriftlich zugesagt.

2 Vertragsschluss

2.1 Unsere Angebote (Ausarbeitung und Erstellung individueller Organisationskonzepte und Programme für die Kundin) sind unverbindlich und in der Regel zeitlich begrenzt. Lediglich geringfügige Änderungen technischer Natur bleiben vorbehalten.
2.2 Bei Hosting von Internet-Diensten legt die Kundin mit der Bestellung einer Leistung verbindlich ein Vertragsangebot. Wir werden den Zugang der Bestellung der Kundin unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt jedoch noch keine rechtsverbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden. Erst mit Zusendung der Annahmeerklärung erfolgt ein Vertragsschluss.
2.3 Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie durch uns entweder händisch unterfertigt oder mittels qualifizierter elektronischer Signatur gezeichnet werden und verpflichten uns nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Umfang.

3 Leistungsumfang bei Hosting von Internet-Diensten

3.1 Es wird eine Verfügbarkeit der bestellten Internet-Dienste von 98% im Jahresmittel zwischen 05:00 und 22:00 gewährleistet.
3.2 Im Übrigen ergibt sich der Leistungsumfang aus dem durch die Kundin bestellten Angebot gemäß Vertrag.
3.3 Technische Details zum Hosting von Internet-Diensten sind in den Servicevereinbarungen zum Hosting von Internet-Diensten geregelt.

4 Leistungsumfang bei Ausarbeitung und Erstellung individueller Organisationskonzepte, Programme und Webseiten

4.1 Die Ausarbeitung und Erstellung individueller Organisationskonzepte, Programme und Webseiten ("Individualprogramme") erfolgt nach Art und Umfang der durch die Kundin vollständig zur Verfügung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel. Dazu zählen auch praxisgerechte Testdaten sowie Testmöglichkeiten in ausreichendem Ausmaß, welche die Kundin zeitgerecht, in der Normalarbeitszeit und auf ihre Kosten zur Verfügung stellt. Wird durch die Kundin bereits auf der zum Test zur Verfügung gestellten Anlage im Echtbetrieb gearbeitet, liegt die Verantwortung für die Sicherung der Echtdaten bei der Kundin.
4.2 Grundlage für die Erstellung von Individualprogrammen ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die wir gegen Kostenberechnung aufgrund der uns zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeiten bzw. die Kundin uns zur Verfügung stellt. Diese Leistungsbeschreibung ist durch die Kundin auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit ihrem schriftlichen Zustimmungsvermerk zu versehen. Später auftretende Änderungswünsche können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen.
4.3 Individuell erstellte Software bzw. Programmadaptierungen bedürfen für das jeweils betroffene Programmpaket einer schriftlichen Programmabnahme durch die Kundin spätestens vier Wochen ab unserer Lieferung (Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit anhand der durch die Kundin akzeptierten Leistungsbeschreibung mittels der unter Punkt 4.1 angeführten zur Verfügung gestellten Testdaten). Lässt die Kundin den Zeitraum von vier Wochen ohne Programmabnahme verstreichen, so gilt die gelieferte Software mit dem Enddatum des genannten Zeitraumes als abgenommen. Bei Einsatz der Software im Echtbetrieb durch die Kundin gilt die Software jedenfalls als abgenommen.
Abweichungen von der schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung, sind uns durch die Kundin ausreichend dokumentiert zu melden. Wir sind um raschest mögliche Behebung derselben bemüht. Liegen schriftlich gemeldete, wesentliche Abweichen vor, das heißt, dass der Echtbetrieb nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann, so ist nach Behebung derselben eine neuerliche Abnahme erforderlich.
Die Kundin ist nicht berechtigt, die Abnahme von Software wegen gefügiger Abweichungen abzulehnen.
4.4 Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, sind wir verpflichtet, dies der Kundin sofort mitzuteilen. Ändert die Kundin die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft die Voraussetzung, dass eine Ausführung möglich wird, können wir die Ausführung ablehnen. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines Versäumnisses der Kundin oder einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung durch die Kundin, sind wir berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin durch unsere Tätigkeit angefallenen Kosten und Spesen sowie allfällige Abbaukosten sind durch die Kundin zu ersetzen.
4.5 Durch die Kundin gewünschte Schulungen und Erklärungen werden gesondert in Rechnung gestellt.
4.6 Die Kundin hat von ihr bereitgestellte Inhalte auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, straf- , zivil-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit zu überprüfen und trägt dafür die volle Verantwortung und Haftung. Bei etwaigen Rechtsverletzungen durch die Kundin hält die Kundin uns schad- und klaglos.

5 Datensicherheit

5.1 Die Kundin erhält zur Pflege/Benutzung der bestellten Leistungen Zugangsdaten. Sie ist verpflichtet, diese vertraulich zu behandeln, nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben und haftet für jeden Nachteil und Missbrauch, der aus einer unberechtigten Verwendung dieser Zugangsdaten resultiert. Erlangt die Kundin davon Kenntnis, dass unbefugten Dritten die Zugangsdaten bekannt sind, hat sie uns hiervon unverzüglich zu informieren. Sollten infolge Verschuldens der Kundin Dritte durch Missbrauch der Zugangsdaten Leistungen von uns nutzen, haftet die Kundin uns gegenüber auf eventuelles Nutzungsentgelt und Schadensersatz. Im Verdachtsfall hat die Kundin daher die Möglichkeit, neue Zugangsdaten anzufordern, welche wir der Kundin dann kostenlos zusenden.

6 Datenschutz

6.1 Personenbezogene Daten der Kundin werden nur erhoben und verwendet, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses bzw. Rechnungslegung erforderlich sind. Die Kundin verpflichtet sich, uns über Änderungen dieser Daten (zB. Änderung des Firmensitzes) unverzüglich zu informieren.
6.2 Die Kontaktdaten der Kundin nutzen wir nur für Informationsschreiben zu den Aufträgen, für Rechnungen und sofern die Kundin nicht widerspricht, zur Kundinnenpflege.
6.3 Wir geben keine personenbezogenen Kundinnendaten an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner wie in unserer Datenschutzerklärung näher erläutert.
6.4 Die Kundin hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung ihrer gespeicherten Daten. Sofern einer Löschung gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungspflichten oder sonstige gesetzliche Gründe entgegenstehen, werden die Daten gesperrt.

7 Veröffentlichte Inhalte

7.1 Die Kundin ist verpflichtet, die von ihr im Internet veröffentlichten Inhalte als eigene oder fremde Inhalte zu kennzeichnen und ihren vollständigen Namen sowie ihre Anschrift und alle relevanten Daten im Impressum darzustellen sowie darüber hinausgehende gesetzliche Pflichten und Bestimmungen diesbezüglich in eigener Verantwortung zu überprüfen und zu erfüllen.
7.2 Die Kundin verpflichtet sich, keine Inhalte zu veröffentlichen, welche Dritte in ihren Rechten verletzen oder sonst gegen geltendes Recht verstoßen. Das Hinterlegen von erotischen, pornografischen, extremistischen oder gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalten ist unzulässig. Wir sind berechtigt, den Zugriff der Kundin für den Fall zu sperren, dass hiergegen verstoßen wurde. Das gleiche gilt für den Fall, dass die Kundin Inhalte veröffentlicht, die geeignet sind, Dritte in ihrer Ehre zu verletzen, Personen oder Personengruppen zu beleidigen oder zu verunglimpfen. Das gilt auch für den Fall, dass ein tatsächlicher Rechtsanspruch nicht gegeben sein sollte. Wir sind nicht verpflichtet, die Inhalte unserer Kundin zu überprüfen.
7.3 Die Versendung von Spam-Mails ist untersagt. Dies umfasst insbesondere die Versendung unzulässiger, unverlangter Werbung an Dritte. Bei der Versendung von E-Mails ist es zudem untersagt, falsche Absenderdaten anzugeben oder die Identität des Absenders auf sonstige Weise zu verschleiern. Bei Nichtbeachtung sind wir berechtigt den Zugriff unverzüglich zu sperren.

8 Haftung

8.1 Für unmittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn durch technische Probleme und Störungen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, übernehmen wir keine Haftung.
8.2 Gegenüber Unternehmerinnen haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht. Dieser Haftungsausschluss gilt jedoch nicht in allen Fällen von Personenschäden nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für un- und mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn haften wir gegenüber Unternehmerinnen nur bei Absicht, Wissentlichkeit und grober Fahrlässigkeit.
8.3 Verstößt die Kundin mit dem Inhalt ihrer bestellten Dienste gegen die in Punkt 7 genannten Pflichten, so haftet sie uns gegenüber auf Ersatz aller hieraus entstehenden direkten und indirekten Schäden, auch Vermögensschäden und immateriellen Schaden. Darüber hinaus verpflichtet sich die Kundin, uns gegenüber Ansprüchen Dritter – gleich welcher Art, die aus der Rechtswidrigkeit von in das Internet gestellten Inhalten resultieren, schad- und klaglos zu halten. Diese Verpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, unsere Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig zu übernehmen.
8.4 Schadensersatzansprüche verjähren spätestens mit Ablauf eines Jahres ab Kenntnis des Schadens und der Schädigerin.
8.5 Sofern wir die beauftragte Leistung unter Zuhilfenahme Dritter erbringen und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diese Dritte entstehen, treten wir diese Ansprüche an die Kundin ab. Die Kundin ist verpflichtet sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritte zu halten.
8.6 Ist eine Datensicherung durch uns ausdrücklich als Leistung vereinbart, so ist die Haftung für den Verlust von Daten abweichend von Punkt 8.2 nicht ausgeschlossen, jedoch für die Wiederherstellung der Daten begrenzt bis maximal EUR 10 % der Auftragssumme je Schadensfall, maximal jedoch mit EUR 15.000,-.
8.7 Weitergehende als die in diesem Vertrag genannten Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche der Kundin - gleich aus welchem Rechtsgrund - sind ausgeschlossen.

9 Preise, Steuern, Gebühren

9.1 Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag.
9.2 Allfällige Vertragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt.
9.3 Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden der Kundin gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.

10 Liefertermin und Rechnungslegung bei Ausarbeitung und Erstellung individueller Organisationskonzepte und Programme

10.1 Wir sind bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten.
10.2 Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn die Kundin zu den durch uns angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig, insbesondere die durch sie akzeptierte Leistungsbeschreibung lt. Punkt 4.2 zur Verfügung stellt und ihrer Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt.
Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind durch uns nicht zu vertreten und können nicht zum rechtswidrigen Verzug des Auftrags führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt die Kundin in vollem Umfang.
10.3 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Programme umfassen, sind wir berechtigt, Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu legen.

11 Zahlungsbedingungen

11.1 Die durch uns gelegten Rechnungen sind spätestens 14 Tage ab Erhalt durch die Kundin ohne jeden Abzug und spesenfrei zu bezahlen. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.
11.2 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten (z.B. Programme und/oder Schulungen, Realisierungen in Teilschritten) umfassen, sind wir berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.
11.3 Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch uns. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen uns, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind durch die Kundin in vollem Umfang zu tragen.
11.4 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im gesetzlichen Ausmaß verrechnet und angemessene Mahnspesen in Rechnung gestellt.
11.5 Die Kundin ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten.

12 Urheberrecht und Nutzung bei Ausarbeitung und Erstellung individueller Organisationskonzepte und Programme

12.1 Wir erteilen der Kundin nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und zeitlich unbegrenztes Recht, die Software im Ausmaß der erworbenen Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Geräten, sowie sämtliche auf der Grundlage des Vertrages mit uns erstellten Arbeitsergebnisse zum eigenen, internen Gebrauch zu verwenden. Sämtliche sonstigen Rechte verbleiben bei uns.
Durch die Mitwirkung der Kundin bei der Herstellung der Software werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung unserer Urheberrechte zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall voller Schadenersatz zu leisten ist.
12.2 Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist der Kundin unter der Bedingung gestattet, dass in der Software kein ausdrückliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist, und dass sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unverändert mit übertragen werden.
12.3 Sollte für die Herstellung von Interoperabilität der gegenständlichen Software die Offenlegung der Schnittstellen erforderlich sein, ist dies durch die Kundin gegen Kostenvergütung bei uns zu beauftragen.
12.4 Wird der Kundin eine Software zur Verfügung gestellt, deren Lizenzinhaberin eine Dritte ist (z.B. Standardsoftware von Microsoft), so richtet sich die Einräumung des Nutzungsrechts nach den Lizenzbestimmungen der Lizenzinhaberin (Herstellerin).

13 Rücktrittsrecht bei Ausarbeitung und Erstellung individueller Organisationskonzepte und Programme

13.1 Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden oder rechtswidrigem Handeln durch uns ist die Kundin berechtigt, per eingeschriebenem Brief vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, aber nur dann, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und die Kundin daran kein Verschulden trifft.
13.2 Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb unserer Einflussmöglichkeit liegen, entbinden uns von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten uns eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit.
13.3 Stornierungen durch die Kundin sind nur mit unserer schriftlicher Zustimmung möglich. Sind wir mit einem Storno einverstanden, so haben wir das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 30% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.

14 Kündigung/Vertragsdauer

14.1 Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, werden die Verträge auf unbefristete Zeit geschlossen.
14.2 Der Vertrag ist von beiden Seiten jeweils mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende, ohne Angabe von Gründen, kündbar, frühestens jedoch zum Ablauf der jeweils vertraglich vereinbarten Mindestvertragslaufzeit. Eine Kündigung kann in Textform per Brief oder E-Mail erfolgen.
14.3 Wir sind darüber hinaus berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Ein solcher wichtiger Grund liegt unter anderem dann vor, wenn die Kundin für zwei aufeinander folgende Monate sich mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung in Verzug befindet. Ein solcher wichtiger Grund kann unter anderem auch darin liegen, dass die Kundin wesentlich oder trotz Abmahnung gegen die Pflichten aus Punkt 7 verstößt. Ein weiterer wichtiger Grund welcher zur Sperrung oder fristlosen Kündigung führen kann, liegt vor, wenn die Kundin Inhalte verwendet, welche das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit unserer IT-Infrastruktur (beispielsweise Viren, Verschicken von Massenemails und dergleichen) beeinträchtigen könnten.

15 Gewährleistung, Wartung, Änderungen bei Ausarbeitung und Erstellung individueller Organisationskonzepte und Programme

15.1 Wir gewährleisten, dass die Software die in der dazugehörigen Leistungsbeschreibung aufgeführten Funktionen erfüllt, sofern sie auf der im Vertrag beschriebenen IT-Umgebung genutzt und betrieben wird.
15.2.1 Voraussetzung für die Fehlerbeseitigung ist, dass
– die Kundin den Fehler ausreichend in einer Fehlermeldung beschreibt und diese für uns bestimmbar ist;
– die Kundin uns alle für die Fehlerbeseitigung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellt;
– die Kundin oder eine ihr zurechenbare Dritte keine Eingriffe in die Software vorgenommen hat;
15.2.2 Im Falle der Gewährleistung hat Verbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei die Kundin uns alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.
15.2.3 Die Vermutung der Mangelhaftigkeit und die Anwendbarkeit von § 924 ABGB ist ausgeschlossen.
15.3 Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die durch die Kundin zu vertreten sind sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen führen wir kostenpflichtig durch. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe durch die Kundin selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.
15.4 Ferner übernehmen wir keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderter Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.
15.5 Für Programme, die durch eigene Programmierer der Kundin bzw. Dritte nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch uns.
15.6 Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Programme ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf.
15.7 Gewährleistungsansprüche verjähren in sechs (6) Monaten ab Übergabe.

16 Sonstiges

16.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartnerinnen werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahekommt.

17 Schlussbestimmungen

17.1 Für die Auslegung und Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird bzw. es sich um eine ausländische Kundin handelt. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für unseren Geschäftssitz als vereinbart.
17.2 Für den Verkauf an Verbraucherinnen im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.